Im Rahmen eines von der EU-Kommission geförderten Projektes hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene entworfen und im Mai 2006 verabschiedet. Die Charta wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt diese ein, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen. Die Unterzeichner*innen erklären sich bereit, die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen sowie einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt.
Am 7. Juni 2011 hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim der Unterzeichnung der Charta einstimmig zugestimmt und somit ein klares Bekenntnis zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Stadt abgegeben. Mit der Unterzeichnung der Charta ist die Stadt Mannheim die Verpflichtung eingegangen in ihren vier Rollen als Arbeitgeberin, Dienstleisterin, Auftraggeberin und politische Instanz noch gezielter auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit hinzuwirken.
In der Rolle als Arbeitgeberin hat die Stadt Mannheim bereits 2018 im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes des Gleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg den ersten Rahmenchancengleichheitsplan 2019-2024 für die Stadtverwaltung Mannheim verabschiedet und arbeitet bereits an seinen Umsetzung.
In den Rollen als Dienstleiterin, Auftraggeberin und politischer Instanz kommt die Stadt Mannheim mit der Aufstellung des ersten Mannheimer Gleichstellungsaktionsplans (GAP) einer ihrer weiteren Verpflichtungen im Rahmen der Charta nach. Zur Entwicklung des GAP wird eine Vielzahl von Meinungen in verschiedenen Beteiligungsformaten (Feministisches Barcamp, Workshop mit Vertreter*innen aus der Politik und Verwaltung sowie digitale Beteiligung) eingeholt.
Der Schwerpunkt des ersten GAP (2019-2021) ist „Erwerbstätigkeit und Gleichstellung“, denn Frauen sind in der Erwerbsarbeit auf vielfacher Ebene signifikant benachteiligt. Die eigene finanzielle Absicherung ist jedoch der wichtigste Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben.
Folgende Wirkungsfelder wurden bis dato hierzu identifiziert und ausgewählt:
Die Förderung …
1) der höheren Beteiligung der Frauen* in den Entscheidungsgremien (Aufsichtsräte, Vorstände, Politik),
2) der Frauen* in Führungspositionen,
3) der hochqualifizierten Migrantinnen* in den ersten regulären Arbeitsmarkt,
4) der Existenzgründungsoptionen und Start-ups für Frauen*,
5) der Mädchen* bei einer (selbst-)bewussten Berufswahl,
6) der digitalen Skills der Frauen* für das Arbeiten 4.0,
7) des Zugangs der Frauen* aus prekären Arbeitsverhältnissen in den regulären Arbeitsmarkt,
8) der strukturellen Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes in Wirtschaft, Wissenschaft und Landesbehörden.
Sieben dieser Wirkungsfelder (1-7) wurden in moderierten Sessions beim Beteiligungsformat Feministisches Barcamp, das unter dem Motto „Erwerbsarbeit: gleichberechtigt und gerecht! Ein Fundament der Geschlechtergleichstellung“ stand, angeboten.
Zu den Ergebnissen der Sessions gibt es HIER einen ausführlichen Bericht.
Die dort erarbeiteten Ideen und Maßnahmen werden in die Erstellung des Gleichstellungsaktionsplans einfließen.
Damit war das 2. Feministische Barcamp in Mannheim gleichzeitig ein großartiger Beitrag von interessierter Einwohner*innen der Region Rhein-Neckar und der Stadt Mannheim und damit eines der Beteiligungsformate, mit welchen für den ersten Mannheimer Gleichstellungsaktionsplan verschiedene Meinungen eingeholt wurden.